Finanzielle Unterstützung
Bezuschussung der Kosten für JLPT-Prüfungen
Wenn Sie Student:in der Japanologie sind, können Sie für die Kosten der JLPT, die im Juli und im Dezember eines Jahres stattfinden, Zuschüsse beantragen.
Zuzüglich zu den Kosten der Anmeldungs-/Teilnahmegebühren wird eine Pauschalsumme für Reisekosten erstattet. Die Höhe des gesamten Zuschusses zur Teilnahme an dieser Prüfung wird abhängig von der Anzahl der eingereichten Anträge und der zur Verfügung stehenden Finanzmittel festgelegt.
Eingereicht werden müssen folgende Dokumente:
- Immatrikulationsbescheinigung
- Rechnung über die JLPT-Gebühren im Original
- Zahlungsnachweis über die vorgenannten Kosten
- Ihre Bankverbindung sowie unbedingt Ihre Steuer-Identifikationsnummer
Regelung der Bezuschussung für JLPT
Die jeweiligen JLPT-Prüfungstermine werden separat abgerechnet. Dabei gelten folgende Regelungen:
- Formloser Antrag:
Bitte senden Sie Ihre Immatrikulationsbescheinigung sowie die Anmeldung JLPT per E-Mail an: anke.lutz@fau.de
Antragsfrist für den Dezember-Termin: 30.11. des entsprechenden Jahres
Antragsfrist für den Juli-Termin: 30.06. des jeweiligen Jahres
- Abrechnung:
Nach der Teilnahme an der Prüfung senden Sie bitte die Originalrechnung der JLPT-Gebühr, den Nachweis über die entsprechende Zahlung sowie Ihre Bankverbindung und die Steuer-ID an das Sekretariat der Japanologie, Artilleriestr. 70, 91052 Erlangen.
Einreichungsfrist für den Dezember-Termin: 31.01. des darauf folgenden Jahres
Einreichungsfrist für den Juli-Termin: 31. August des entsprechenden Jahres
Bei Fragen können Sie sich gerne an das Sekretariat von Prof. Dr. Fabian Schäfer wenden: anke.lutz@fau.de.